Stürzt man im Büro auf dem Weg zur Kaffeemaschine, passiert das im Dienst. Das Gericht gab einer Klägerin recht, die sich gegen ihre Unfallversicherung gewehrt hatte (Landessozialgericht Hessen in Darmstadt, Aktenzeichen L 3 U 202/21)…
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(aus: Spiegel Job & Karriere)