Compliance-Lücke: Bafin-Mitarbeiter dürfen nicht mit Wertpapieren handeln – mit Krypto-Werten aber schon

Erst nach dem Wirecard-Skandal im Sommer 2020 hat die Finanzaufsicht Bafin ihren Beschäftigten verboten, Aktien von Finanz-Unternehmen zu handeln, die sie selbst regulieren. Damit sollte jeglicher Missbrauch von Insider-Informationen unterbunden werden. Für Krypto-Werte gilt das Verbot aber offenbar nicht, wie aus einer Anfrage aus dem Bundestag hervorgeht. Mit Bitcoin und Co. (und darauf aufgebauten Finanzinstrumenten) können Bafin-Mitarbeitende also nach wie vor privat Geschäfte machen…

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(aus: financefwd.com)