Das gesetzliche Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen beginnt 280 Tage vor dem errechneten Entbindungstermin, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Fall. Es verstoße gegen den vom Gesetzgeber vorgesehenen Schutz Schwangerer, wenn für das Kündigungsverbot nur die durchschnittliche Schwangerschaftsdauer von 266 Tagen zugrunde gelegt werde, so die Arbeitsrichter weiter (BAG-Aktenzeichen: 2 AZR 11/22, Entscheidung vom 24. November 2022). Denn in solch einem Fall wäre es möglich, dass einige Frauen mit einer länger andauernden Schwangerschaft keinen Kündigungsschutz erfahren…
(aus: JurAgentur / Spiegel Job & Karriere)