Ein Rettungs-Assistent, der als Notfall-Sanitäter auf geringfügiger Basis beschäftigt ist, muss bei gleicher Tätigkeit auch in gleicher Höhe wie seine in Vollzeit- oder Teilzeit beschäftigten Kollegen bezahlt werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (Entscheidung vom 18. Januar 2023, Aktenzeichen: 5 AZR 108/22). Die Gründe des Arbeitgebers für die Ungleichbehandlung ließ das Gericht nicht gelten…
(aus: haufe.de)