Änderung im Dienstplan, spontane Sonderwünsche: Beschäftigte müssen nach Feierabend keine dienstlichen Nachrichten mehr lesen, entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Entscheidung vom 27. September 2022, Aktenzeichen 1 Sa 39 öD/22). Ein Notfallsanitäter hatte geklagt, nun mit Erfolg…
(aus: Spiegel Job & Karriere)