Grundsätzlich gilt: Einen Anspruch auf ein solches Gespräch gibt es nicht. „Es ist nicht etwa eine ungeschriebene Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag, dass zum Beispiel alle drei Monate ein Feedbackgespräch mit der Führungskraft stattfindet“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Es gibt aber Fälle, in denen sich der Anspruch auf Feedback von der Führungskraft zum Beispiel aus einer Betriebsvereinbarung ergeben kann…
(aus: n-tv.de)