Endet ein berufliches Beschäftigungsverhältnis, egal ob du selbst kündigst oder gekündigt wurdest, dann hast du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es gibt jedoch zwei unterschiedliche Arten, das qualifizierte und das einfache Arbeitszeugnis. Der elementare Unterschied dabei liegt vor allem beim Inhalt. Während das einfache Arbeitszeugnis sich lediglich auf die Angaben zur Person und der ausgeführten Tätigkeit beschränkt, findest du in einem qualifizierten Arbeitszeugnis eine detaillierte Bewertung deiner Leistung sowie eine ausführliche Beschreibung deiner ausgeführten Tätigkeiten. Auch dein Sozialverhalten wird in einem qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet…
(aus: arbeits-abc.de)