Corona: Impfschaden nicht als Dienstunfall anerkannt

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen (Entscheidung vom 24. November 2022, Aktenzeichen: 2 A 460/22). Gegen das Urteil ist Berufung möglich. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule (also ihres Arbeitgebers) von einem mobilen Team des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern…

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(aus: arbeit-und-arbeitsrecht.de)