Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Klauseln der Commerzbank AG für ein Verwahrentgelt auf Spareinlagen die Kunden unangemessen benachteiligen und deshalb nicht verwendet werden dürfen (Entscheidung vom 18. November 2022, Aktenzeichen 2-25 O 228/21)…
(aus: der-betrieb.de)