Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs war unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (Entscheidung vom 6. Juli 2022, Aktenzeichen: 8 Sa 1148/20). Der Arbeitgeber wollte unzulässigerweise auf Daten einer Videoüberwachungsanlage zurückgreifen, um den Arbeitszeitbetrug zu beweisen…
(aus: haufe.de)