Folgen der Zeitumstellung für Arbeitszeit und Vergütung

Am Sonntag, den 30. Oktober 2022, werden die Uhren für die Winterzeit wieder um eine Stunde zurückgestellt. Arbeitgeber sollten die zusätzliche Stunde rechtzeitig bei ihren Planungen berücksichtigen – sowohl bei der Arbeitszeit- und der Schichtplanung als auch bei der Vergütung…

Hier lesen Sie mehr…

(aus: haufe.de)