EuGH: Urlaubsanspruch bei längerer Krankheit verfällt nicht immer nach 15 Monaten

Gesetzliche Urlaubsansprüche verfallen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten. Nach einer neuen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 22. September 2022, Rechtssachen C-518-20 und C-727/20) ist klar, dass dies nicht ohne Weiteres zulässig ist. Zumindest nicht, wenn der Arbeitgeber versäumt hat, auf den drohenden Urlaubsverfall hinzuweisen…

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(aus: haufe.de)