Arbeitszeit ist ohne jede Ausnahme zu dokumentieren: Mit dem Urteil vom 13. September 2022 bestätigte das Bundesarbeitsgericht (BAG) nun die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bereits vom Mai 2019, dass es keine Lücken und Interpretationsräume bei der Erfassung von Arbeitszeiten geben dürfe – das gilt für die Arbeitgeber, aber auch für die Arbeitnehmer, falls sie selbst fürs „Aufschreiben“ ihrer geleisteten Stunden verantwortlich sind. Die Entscheidung der höchsten Arbeitsrichter aus Erfurt wirkt dabei wie ein Gesetz – und setzt die Bundesregierung unter großen Druck, nun entsprechend praktikable Praxisanleitungen zu formulieren. Wie zum Beispiel Vertrauensarbeitszeit und Homeoffice ins Konzept passen sollen, ist noch weitgehend offen…
(aus: Süddeutsche Zeitung)