Arbeitsrecht: Corona-Sonderzahlung ist nicht pfändbar

Wenn ein Arbeitgeber an seine Beschäftigten freiwillig eine Corona-Prämie zahlt, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 der Zivilprozessordnung (ZPO)  unpfändbar, wenn ihr Zweck in der Kompensation einer tatsächlichen Erschwernis bei der Arbeitsleistung liegt und die Prämie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigt. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Küchen- und Thekenkraft entschieden (Urteil von 25. August 2022, Aktenzeichen: 8 AZR 14/22)…

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(aus: haufe.de)