Selten beginnt der Start von neu eingestellten Beschäftigten im Unternehmen zu Jahresbeginn. In den meisten Fällen findet der erste Arbeitstag irgendwann im Laufe des Jahres statt. Es stellt sich dann häufig die Frage, wie sich der Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel richtig berechnet…
(aus: haufe.de)