Ein Arbeitszeugnis bekommen Sie immer dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet, das steht Ihnen rein rechtlich zu und Sie brauchen es auch, wenn Sie sich woanders bewerben. Automatisch bekommen Sie aber nur ein einfaches Arbeitszeugnis – was Sie benötigen, ist aber ein detaillierteres. Eine solche inhaltliche und Leistungsbewertung müssen Sie in manchen Fällen einfordern…
(aus: tz.de)