Fälschung des Corona-Genesenenstatus‘ rechtfertigt fristlose Kündigung

Legt ein Beschäftigter einen gefälschten Covid-19-Genesenen-Nachweis vor, um weiterhin Zugang zum Betrieb zu haben, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Berlin im Fall eines Justizbeschäftigten entschieden (Urteil vom 26. April 2022, Aktenzeichen 58 Ca 12302/21)…

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(aus: haufe.de)