Treten Umstände ein, die das Arbeitsverhältnis negativ beeinflussen, muss der Arbeitnehmer diese seinem Arbeitgeber in der Regel selbstständig mitteilen. Denn er unterliegt der sogenannten Offenbarungspflicht. Dabei gibt es jedoch strikte Grenzen. Im Krankheitsfall etwa muss der Arbeitnehmer seinen Chef nur dann über die Art der Erkrankung informieren, wenn diese zum Beispiel ansteckend ist. Fragt ein künftiger Arbeitgeber bei einer Bewerbung beispielsweise nach einer Schwangerschaft oder einer chronischen Erkrankung, muss man diese Frage nicht nur nicht beantworten, sondern darf sogar lügen…
(aus: businessinsider.de)