EuGH-Schlussanträge: Dürfen Urlaubsansprüche einfach so verjähren?

Der Urlaub von Beschäftigten verfällt neuerdings nur noch, wenn der Arbeitgeber seine Hinweispflicht erfüllt hat. Der Europäische Gerichtshof soll nun auch klären, wie mit einer möglichen Verjährung von Urlaubsansprüchen in diesem Fall umzugehen ist. Nach Auffassung von EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour ist auch hier die Mitwirkung des Arbeitgebers erforderlich (Rechtssache C-120/21)…

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(aus: haufe.de)