Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit

Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden, der eine Prüfung an der Berufsschule versäumte, war wirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Siegburg (Entscheidung vom 17. März 2022, Aktenzeichen: 5 Ca 1849/21). Der Azubi habe sich nur krankschreiben lassen, um nicht am Nachholtermin der Prüfung teilnehmen zu müssen. Eine Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln ist indes zugelassen…

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(aus: haufe.de)