Es war der größte Betrugsskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Der Fall Wirecard beschäftigt immer noch Gerichte. Nun gibt es für gut 50.000 Aktionärinnen und Aktionäre Hoffnung auf eine kleine Entschädigung: Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München hat entschieden, dass die Anteilseigner ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können. Allerdings stehen den 15,4 Milliarden Euro angemeldeten Forderungen aktuell nur 650 Millionen Euro Wirecard-Restvermögen gegenüber, die der Insolvenzverwalter sichern konnte. Außerdem haben andere Gläubiger wie Banken oder Arbeitsagentur fast immer Vorrang…
(aus: Reuters / dpa / Spiegel Wirtschaft)